Informationen zur Krankenversicherungspflicht in Deutschland
In Deutschland besteht unabhängig vom ProstituiertenSchutzGesetz bereits seit dem 01.01.2009 die Krankenversicherungspflicht für alle Personen.
Nach dem ProstituiertenSchutzGesetz § 7 findet im Rahmen eines Informations- und Beratungsgesprächs eine Aufklärung zur Krankenversicherungspflicht statt.
Jedoch keine Überprüfung. Auswirkungen auf Anmelde- und/oder Genehmigungsverfahren sind nicht bekannt.
Personen ohne Versicherungsschutz, müssen seit 2009 rückwirkend mit empfindlichen Forderungen rechnen. Durch die rückwirkenden Beiträge verschulden sich Personen bereits bei Eintritt in die Versicherung, weshalb viele diesen Schritt nicht wagen möchten.
Der Einstieg in die gesetzliche Krankenversicherung ist für Prostituierte aufgrund der Einstiegshürden in der Praxis so gut wie nicht möglich. Verantwortlich hierfür sind nicht zuletzt die fehlende Nachweismöglichkeit über Vorversicherungszeiten.
Private Versicherer schließen u.a. über mehr oder weniger verständliche Regelungen im Kleingedruckten die Versicherung für Prostituierte aus. Oft werden daher Versicherungen ohne Angabe oder unter Angabe einer nicht zutreffenden Berufsbezeichnung vermittelt. Hier ist jedoch Vorsicht geboten, da es bei diesen Verträgen schlimmstenfalls zu den oben bereits beschriebenen Rückforderungen und zusätzlichem, rückwirkenden Verlust des Krankenversicherungsschutzes kommen kann.
6profisCARE wurde speziell für Prostituierte ins Leben gerufen, um der Berufsgruppe einen offiziellen Zugang zur Krankenversicherung zu ermöglichen.
Das Angebot richtet sich an:
- Ausländische und deutsche Prostituierte in Deutschland
- Deutsche Prostituierte im Ausland